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Verleihung des Mastergrades "Magistra iuris (Uni Düsseldorf)" oder "Magister iuris (Uni Düsseldorf)"

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Mastergrad "Magistra iuris (Universität Düsseldorf)" oder "Magister iuris (Universität Düsseldorf)".

Die Verleihung des Titels erfolgt im Rahmen der alljährlichen Absolventenfeier der Juristischen Fakultät, welche in der Regel im Juli eines Jahres stattfindet.

Der Mastergrad wird auf schriftlichen Antrag an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften verliehen, die

  1. die beiden letzten Semester vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität studiert, den Schwerpunktbereich dort absolviert und
  2. erfolgreich die erste Prüfung gemäß dem JAG NRW abgelegt haben.

Der Antrag ist an die Dekanin bzw. den Dekan der Juristischen Fakultät zu richten und ihm sind

  • eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die erste Prüfung,
  • eine Fotokopie des Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses und
  • ein  Nachweis über die Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in den letzten beiden Semestern vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

beizufügen.

Auf dem Formular ist die Versicherung abzugeben, dass die oder der Berechtigte nicht bereits einen vergleichbaren Grad auf Basis der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. ersten Prüfung erworben oder beantragt hat, da in diesem Fall die Verleihung ausgeschlossen ist.

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte zusammen mit den oben genannten Nachweisen an folgende Adresse:

Dekanat der Juristischen Fakultät
Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Statt der beglaubigten Fotokopien können Sie auch einfache Kopien unter Vorlage der Originale im Dekanat (Geb. 24.91, R. U1.67) einreichen, allerdings nur montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr.

Verantwortlichkeit: