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Aktuelle Informationen zu Studium und Prüfungen für das 8. Semester

8. Semester

Zwischenprüfung

Im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 werden weiterhin die Semesterabschlussklausuren (SAK I und III bzw. SAK II und IV)  gemäß den Regeln der alten Zwischenprüfungsordnung angeboten.  Studierende aus dem 5. oder höherer Semester nehmen daher nicht an den neuen Zwischenprüfungsklausuren des 3. Semesters teil.

Die Prüfungsinhalte der Semesterabschlussklausuren entsprechen den Vorgaben der letzten Jahre und orientieren sich nicht an den Inhalten der neu konzipierten Pflichtveranstaltungen im 1. und 3. Semester. 

 

Sofern die Zwischenprüfung bis November 2023 (also spätestens mit den Semesterabschlussklausuren des Sommersemester 2023) erworben wurde, ist sie als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung sowohl bei einer Anmeldung nach altem JAG (also vor dem 17.02.2025) als auch nach neuem JAG gültig.

Im Falle des Erwerbs der Zwischenprüfung entweder nach dem Wintersemester 2023/24 oder nach dem Sommersemester 2024 kann das Zeugnis nur für die Anmeldung und Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach altem JAG genutzt werden.

Bei einer Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach neuem JAG (nach dem 16.02.2025) muss vorher für ein Zwischenprüfungszeugnis nach neuem Recht ein Antrag auf Anrechnung der Zwischenprüfung nach altem Recht beim Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät gestellt werden.

In diesem Fall wird überprüft, welche der bereits erfolgreich absolvierten Semesterabschlussklausuren (nach altem Recht) ggf. auf die Zwischenprüfungsklausuren nach neuem Recht angerechnet werden können.

Die Semesterabschlussklausuren zu den Veranstaltungen des 1. Semesters (SAK I) werden in der Woche vom 05.-09.02.2024, die Semesterabschlussklausuren zu den Veranstaltungen des 3. Semesters (SAK III) in der Woche vom 13.-16.02.2024 geschrieben.

Schwerpunktbereichsstudium

Die Noten der Schwerpunktbereichsprüfung machen 30 % der Gesamtexamensnote aus.

Die Fakultät bietet aktuell 10 Schwerpunktbereiche an: Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht; Unternehmen und Märkte / Unternehmensrecht; Unternehmen
und Märkte /Wirtschaftsrecht; Arbeit und Unternehmen; Strafrecht; Öffentliches Recht; Recht der Politik; Internationales und Europäisches Recht; Steuerrecht; Medizinrecht.

Der Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums wird gerade reformiert. 

Im Januar 2024 wird letztmalig eine Wahl zum Schwerpunktbereich nach „altem System“ stattfinden. Die teilnehmenden Studierenden absolvieren dann in einem vorgegebenen Zeitplan im Sommersemester 2024 (Grundmodul mit anschließender Klausur) und im Wintersemester 2024/25 (Aufbaumodul mit anschließender Hausarbeit) mit abschließender mündlicher Prüfung im Sommersemester 2025 das Schwerpunktbereichsstudium.

Zukünftig soll das Schwerpunktbereichsstudium bereits im 5. Semester begonnen werden und anschließend flexibler absolviert werden können. Die erste Wahl zu diesem neuen Schwerpunktbereichssystem wird im September 2024 stattfinden.

Januar 2024:   Schwerpunktbereichswahl

Sommersemester 2024:   Grundmodul (idR 8 SWS)

Juli 2024:  Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung

September 2024:   SPB-Klausur (5stündig)

Wintersemester 2024/25:   Aufbaumodul (idR 8 SWS)

Februar/März 2025:  SPB-Hausarbeit (4 Wochen)

Juni 2025:  mündliche Prüfung

Bei der Anmeldung zur Prüfung im Juli 2024 müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:

- bestandene Zwischenprüfung (kann auch noch mit Vorkorrekturen erst im Sommersemester 2024 fertiggestellt werden)

- drei bestandene Klausuren (aus jedem Rechtsgebiet eine) sowie zwei bestandene Hausarbeiten aus den Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht

- Seminarschein

- Grundlagenschein

Nein, die geforderten Leistungen für die Zulassung können auch noch während des Sommersemesters vor der Anmeldung zur Prüfung im Juli 2024 erworben werden.

Die Zuteilung zu den Schwerpunktbereichen erfolgt basierend auf einer Rangliste nach den Noten der Übungsleistungen.

In diesem Falle kann die Note der BGB-Übungsklausur (die üblicherweise im 5. Semester absolviert wird) durch die Note einer im Ausland erworbenen Leistung oder die Moot Court-Note ersetzt werden.

Am 12.12.2023 wird eine Informationsveranstaltung der Professorinnen und Professoren zum Schwerpunktbereichsstudium angeboten werden. Dort werden auch die Unterschiede zwischen dem alten und neuen System des Schwerpunktbereichsstudiums erläutert werden.

Das Schwerpunktbereichsstudium kann zukünftig bereits ab dem 5. Semester absolviert werden und dauert in der Regel zwei Semester. Es besteht aber die Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium flexibel und somit länger zu gestalten, etwa um so Freiraum für einen Auslandsaufenthalt oder eine Moot Court Teilnahme zu schaffen.

Die Wahl der Schwerpunktbereiche findet – beginnend im Jahre 2024 - einmal jährlich Ende August/Anfang September statt. Man kann frühestens am Ende des 4. Semesters daran teilnehmen.

Die Zwischenprüfung muss erfolgreich absolviert worden sein. Weitere Voraussetzungen wie die Übungsleistungen, der Grundlagen- und Seminarschein sind nicht mehr erforderlich, weder für die Wahl noch für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung.

Die Zuteilung zu den Schwerpunktbereichen erfolgt basierend auf einer Rangliste nach der Durchschnittsnote der Zwischenprüfung.

Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden absolviert werden.

Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung.  Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.

Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht regelmäßig jeweils im Wintersemester. Dabei wird die Klausur kurz nach Ende der Vorlesungszeit geschrieben.

Eine Hausarbeit wird regelmäßig zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) im Rahmen eines sogenannten Schwerpunktbereichseminars oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.

Mündliche Prüfungen werden in jedem Semester am Ende der Vorlesungszeit angeboten.

Für jeden Prüfungsteil kann man sich einzeln anmelden. Es gibt keine Pflichtanmeldung mehr.

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus 6 fünfstündigen Klausuren, die in der Regel binnen zwei Wochen zu absolvieren sind. Dabei werden drei Klausuren aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine Klausur aus dem Bereich des Strafrechts geschrieben.

In der Regel fünf Monate später findet dann die mündliche Prüfung statt. Hier gibt es ein Prüfungsgespräch mit bis zu sechs Studierenden in allen drei Rechtgebieten, wobei jeder Prüfungsteil ungefähr eine Stunde dauert. Bei einer mündlichen Prüfung nach altem JAG kommt zusätzlich noch ein ca. 10-minütiger Kurzvortrag hinzu, der zuvor in 60 Minuten vorzubereiten ist.

Bei einer Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bis zum 16.02.2025 gelten noch die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen und es ist möglich, einzelne Klausuren „abzuschichten“

- bestandene Zwischenprüfung

- Fremdsprachenschein

- Nachweis über 12 Wochen praktische Studienzeit, die sich aus zwei sechswöchigen Praktika in Rechtspflege und Verwaltung oder drei vierwöchigen Praktika ergeben kann.  

Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung sind mindestens drei bestandene Klausuren und ein Notenschnitt von mindestens 3,5 Punkten in den sechs Klausuren erforderlich.

Sehr viele Informationen finden sich auf der Website des Justizprüfungsamtes Düsseldorf: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/pruefungsamt/index.php

Das JPA Düsseldorf veranstaltet auch einmal monatlich (in der Regel am ersten Dienstag des Monats um 13.00 Uhr) eine offene Sprechstunde im Juridicum. Die genauen Termine werden  auf der Fakultätshomepage veröffentlicht.

Die Voraussetzungen für eine Anmeldung nach dem 16.02.2025 ergeben sich aus § 7 JAG NRW:

- bestandene Zwischenprüfung

- 5 bestandene Aufsichtsarbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)

- 4 bestandene häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)

- Fremdsprachenschein

- Nachweis über 12 Wochen praktische Studienzeit, die sich aus zwei sechswöchigen Praktika in Rechtspflege und Verwaltung oder drei vierwöchigen Praktika ergeben kann.  

Die Aufsichtsarbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.

Außerdem können bis zu zwei dieser Aufsichtsarbeiten auch durch einen Grundlagenschein nachgewiesen werden, sofern in der entsprechenden Lehrveranstaltung eine Klausur angeboten wurde. Man kann nicht die Klausur im Schwerpunkt oder die Zwischenprüfungsklausuren mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.

Die häuslichen Arbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Hausarbeiten in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.

Außerdem bietet sich die Teilnahme an einem Seminar an, bei dem die verfasste Hausarbeit ebenfalls als häusliche Arbeit gilt. Man kann nicht die häusliche Arbeit im Schwerpunkt mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.

Verantwortlichkeit: