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Promotion / Habilitation

Die weitere Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Wege der Promotion und Habilitation gehört zu den Kernaufgaben des Lehrstuhls. Gerade die Fächer Öffentliches Recht und Verwaltungslehre bieten eine enorme Bandbreite an geeigneten Themenfeldern für eigenständige Forschungsarbeiten. Die Ausgabe von Promotionsthemen wird in der Regel mit der Besetzung einer Mitarbeiterstelle (auch in Teilzeit) verknüpft. Interessenten mit mindestens einem gehobenen Prädikatsexamen können sich für weitere Informationen jederzeit an den Lehrstuhlinhaber, Herrn Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein, wenden. Bewerberinnen und Bewerber für eine Promotion werden gebeten, die nachfolgenden Hinweise für eine Promotionsanfrage zu beachten. Für promovierte Juristinnen und Juristen mit herausragender Qualifikation steht weiterhin die Habilitation als erprobter Weg insbesondere in die wissenschaftliche Laufbahn zur Verfügung.

 

Mitarbeitertätigkeit am Lehrstuhl

Die Tätigkeit an einem Lehrstuhl, verbunden mit der Anfertigung der eigenen Doktorarbeit, bildet für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der ersten oder wahlweise auch der zweiten juristischen Prüfung nach wie vor einen wichtigen Baustein für das weitere berufliche Fortkommen. Sie haben Freude daran, als AG-Leiter/in an der Lehre im öffentlichen Recht mitzuwirken und spannende wissenschaftliche Projekte in einem motivierten und kompetenten Team mit zu bearbeiten?

⇒ Sprechen Sie uns an, auch außerhalb konkreter Stellenausschreibungen.

Wir setzen Leistungsbereitschaft, gute Eigenorganisation und Teamfähigkeit voraus. Im Gegenzug bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung und dem didaktischen Austausch im Umfeld eines Lehrstuhls. Unsere Mitarbeiterstellen werden in der Regel als sog. „halbe Stellen“ vergeben, also als 50 % wiss. Beschäftigte(r) nach EG 13 TV-L vergütet. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich. Mitarbeiter-Stellen in der Juristischen Fakultät werden befristet vergeben, von uns aber zeitlich so bemessen, dass die erfolgreiche Anfertigung einer Doktorarbeit nicht gefährdet ist.

Für eine Kontaktaufnahme steht zur Verfügung:

Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein

Verantwortlichkeit: