Wahlfachgruppe Strafrecht

 

A. Die Wahlfachgruppe im Studium und im ersten juristischen Staatsexamen

Die Wahlfachgruppe Strafrecht umfasst als Prüfungsfach im ersten juristischen Staatsexamen neben den Pflichtfächern aus dem Straf- und Strafverfahrensrecht (§ 4b JAO) das Jugendstrafrecht, das Strafvollzugsrecht, das Strafprozessrecht und die Kriminologie (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG). Die Veranstaltungen dazu verteilen sich auf zwei Semester. Im Wintersemester werden gelesen das Jugendstrafrecht und das Strafvollzugsrecht, im Sommersemester die Kriminologie und das Strafprozessrecht, soweit es nicht Gegenstand der Pflichtvorlesung ist. Daneben besteht im Winter- wie im Sommersemester die Möglichkeit, an strafrechtlichen oder strafprozessrechtlichen Seminaren teilzunehmen.

Wer sich für die Wahlfachgruppe Strafrecht als Prüfungsfach entscheidet, muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden, in der Wahlfachgruppe die Vorlesungen besuchen und erfolgreich an einem Seminar teilnehmen (§ 8 Abs. 1 Nrn. 2, 4b JAG). Im ersten Staatsexamen wird die Wahlfachgruppe mündlich geprüft (§ 9 Abs. 5 JAO). Die Bewertung geht mit 10% in die Gesamtnote ein (§ 12 Abs. 2 JAO).



B. Überblick über die Rechtsgebiete der Wahlfachgruppe

I. Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht umfasst die straf- und strafverfahrensrechtlichen Sonderregelungen für die Ahndung von Straftaten Jugendlicher (14-17jähriger) und Heranwachsender (18-20jähriger). Zu finden sind sie im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass sich Täter dieser Altersgruppen in der Entwicklung befinden und damit insbesondere noch nicht die geistig-sittliche Reife haben, wie sie das Gesetz dem geistig gesunden Erwachsenen zuschreibt.

Das JGG normiert deshalb abweichend vom allgemeinen Straf- und Strafverfahrensrecht die Verantwortlichkeit des Jugendlichen, die Rechtsfolgen der Jugendstraftat, die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, den Ablauf des Vor-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens und anderes mehr.



II. Strafvollzugsrecht

Gegenstand des Strafvollzugsrechts ist im wesentlichen der Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Sicherungsverwahrung). Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Strafvollzugsgesetz. Es formuliert das Vollzugsziel, die Vollzugsaufgaben, die Vollzugsgrundsätze und regelt Einzelheiten dazu, so die Planung des Vollzugs, Unterbringung und Ernährung des Gefangenen, Kontakte zur Außenwelt, Arbeit und Freizeit, Sicherheit und Ordnung.



III. Strafprozessrecht

Grundzüge des Strafprozessrechts gehören in dem von § 4b Nr. 2 JAO bezeichneten Umfang zu den Pflichtfächern und werden in einer entsprechenden Pflichtvorlesung behandelt. Sie stellt im Überblick dar: die Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtlichen Bezüge des Strafprozessrechts, den allgemeinen Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, die erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und den weiteren Instanzenzug, die Revisionsgründe, einzelne Zwangsmittel (die körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, die Telefonüberwachung, die vorläufige Festnahme und die Verhaftung), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote) und die Rechtskraft.

Die Wahlfachveranstaltung vertieft diese Grundlagen und ergänzt sie um strafprozessual bedeutsame Regelungen, die nicht zum Pflichtfach gehören, wie etwa die Vorschriften zum Strafbefehlsverfahren oder zum beschleunigten Verfahren.



IV. Kriminologie

Die Kriminologie ist nicht wie die Strafrechtswissenschaft eine normative, sondern eine empirische Wissenschaft. Die Strafrechtswissenschaft befasst sich mit der Auslegung der Strafgesetze, die Kriminologie hingegen mit dem Straftäter und der Straftat. Ihr geht darum, die Kriminalität zu erfassen, ihren Umfang und ihre Erscheinungsformen aufzudecken, ihre Ursachen zu erkennen und Mittel zur Kriminalitätsverhütung zu finden. Die Kriminologie bedient sich dabei der Methoden und Erkenntnisse anderer Wissenschaften, insbesondere der Soziologie, der Psychologie, der Psychiatrie und der Statistik.
 



Dozenten

Angeboten werden die Vorlesungen und Seminare von Prof. Dr. Karsten Altenhain, Prof. Dr. Helmut Frister und Prof. Dr. Horst Schlehofer.