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25.03.2010 13:00:00
Sprechstunde des JPA

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Verleihung des Titels "Diplom-Jurist"/"Diplom-Juristin"

Nach der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Jurist/ -in (Universität Düsseldorf)“ an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität haben die Absolventinnen und Absolventen des Ersten Juristischen Staatsexamens die Möglichkeit die Verleihung des Titels „Diplom-Jurist“  bzw. "Diplom-Juristin" zu beantragen.

Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Dekanat der Juristischen Fakultät ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (oder Kopie unter Vorlage des Originals im Dekanat)
  • einen Nachweis über die Immatrikulation an der Heinrich-Heine-Universität während der beiden letzten Semester vor der Meldung zum Staatsexamen
  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular.

Die Urkunden werden im Rahmen der alljährlichen Doktoranden- und Absolventenehrung überreicht (im Juli/August). Wir würden uns sehr freuen, Ihnen persönlich ganz herzlich zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums gratulieren zu können. Im Anschluss an die Diplom-Verleihung möchten wir gemeinsam mit Ihnen das Sommerfest der Juristischen Fakultät feiern.

Als Ausgleich für den durch Ausstellung der Urkunde entstehenden Verwaltungsaufwand bittet die Fakultät um eine Spende in Höhe von € 20,00 an die Postbank Essen, BLZ: 360 100 43, Kontonummer: 588210431 zugunsten unseres Freundeskreises.