Lehrstuhl Prof. Dr. Noack - Promotion
Die Schaffung der Voraussetzungen einer Promotion zum Dr. iur. ist eine lohnende persönliche Herausforderung, die allerdings hohe Investitionen verlangt. Sie verbrauchen in erster Linie die knappste Ressource: mindestens ein Jahr ihrer Lebenszeit. Informieren Sie sich in dem Buch von Prof. Dr. von Münch über die Promotion. Vgl. auch den Beitrag im Uni-Spiegel (Interview zur Promotionsplanung).
I. Kommunikationsweg
II. Inhalt der Anfrage
Die Anfrage soll eine kurzen akademischen / beruflichen
Lebenslauf und die
Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage
Arbeitsthemen / Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten will. Meine Lehrstuhlbezeichnung (Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht) gibt das
Spektrum für Dissertationsthemen grundsätzlich vor. Beispiele für abgeschlossene und aktuelle Promotionen finden Sie
hier.
III. Annahmevoraussetzungen
Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Ausnahmen gibt es nur bei mir aus der hiesigen Fakultät persönlich bekannten Personen, die sich im Studium bewährt haben.
IV. Themenwahl
Ich gebe grundsätzlich keine Themen vor. Vielmehr ist es die erste Aufgabe des Aspiranten, mir ein oder mehrere Arbeitsthemen zu präsentieren, die ihn zu wissenschaftlicher Beschäftigung reizen. Diese werden bei einem persönlichen Gespräch näher umrissen und auf ihre Tauglichkeit geprüft. Danach entwirft der Bewerber ein Exposé/Arbeitsplan, woraus sich hinreichend plausibel erkennen lässt, dass er zur Behandlung dieses Themas in der Lage ist.
V. Promotionsordnung
Das weitere Verfahren richtet sich nach der
Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.
VI. Hinweise und Hilfen