Hinweise zum Schwerpunktbereich
Strafrecht
Welche Rechtsgebiete werden behandelt?
Das Schwerpunktstudium baut auf den Pflichtveranstaltungen Strafrecht I – IV und Strafprozessrecht auf. Der Schwerpunktbereich besteht aus einem Grundmodul und einem Aufbaumodul. Das Grundmodul wird für Studierende des 6. Semesters, das Aufbaumodul für Studierende des 7. Semesters angeboten.
Das Grundmodul umfasst folgende Lehreinheiten:
-
Sanktionsrecht
-
Strafverfahrensrecht – Vertiefung I
-
Wirtschaftsstrafrecht – Allgemeiner Teil
-
Wirtschaftsstrafrecht – Besonderer Teil I
Für das Aufbaumodul sind folgende Veranstaltungen vorgesehen, von denen vier belegt werden müssen:
-
Arztstrafrecht
-
Computer- und Medienstrafrecht
-
Jugendstrafrecht
-
Praxis des Strafverfahrens
-
Steuerstrafrecht
-
Strafverfahrensrecht – Vertiefung II
-
Strafvollzugsrecht
-
Wirtschaftsstrafrecht – Besonderer Teil II
Wer lehrt?
Dozenten können Professoren und Lehrbeauftragte der Juristischen Fakultät sein. Im Schwerpunktbereich Strafrecht werden dies in den kommenden Semestern voraussichtlich sein:
-
Prof. Dr. Karsten Altenhain
Wie gestaltet sich die Prüfung?
Die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt nach einheitlichen Regeln, die in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung dargelegt werden. Die Prüfung besteht aus drei Teilen, einer Aufsichtsarbeit (Klausur), einer häuslichen Arbeit (Seminararbeit) sowie einer mündlichen Prüfung.
-
Die Klausur behandelt ausschließlich Themen des Grundmoduls. Sie wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Stunden.
-
Die häusliche Arbeit kann sich sowohl auf Themen des Grundmoduls als auch auf Themen des Aufbaumoduls beziehen. Die Arbeit wird vom Prüfungsamt nach Beendigung des Schwerpunktstudiums im Aufbaumodul in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters zugeteilt.
-
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Inhalt einer belegten Veranstaltung des Grund- oder Aufbaumoduls. Sie kann sich darüber hinaus auch auf den Gegenstand der häuslichen Arbeit beziehen. Die Prüfung kann als Einzel- oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt je Kandidatin oder Kandidat etwa 15 Minuten.
Wo und wann melden Sie sich für die Prüfung?
Die Studierenden haben sich bis zum 1. August des Jahres, in dem die Aufsichtsarbeit abgelegt wird, zur Schwerpunktbereichsprüfung anzumelden. Die Anmeldung ist an das Prüfungsamt zu richten. Das Anmeldeverfahren wird gesondert bekannt gegeben. Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung gilt zugleich als Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Die Anmeldevoraussetzungen sind in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung im Einzelnen dargestellt.

